Am 12. Mai 2010 hat das oberste Gericht Deutschlands, der Bundesgerichtshof, ein WLAN-Urteil gefällt und im Zuge dessen festgelegt, dass Betreiber eines Funknetzes für Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Störer haften, wenn der betreffende WLAN-Anschluss nicht marktüblich abgesichert ist. Nun hat der BGH eine schriftliche Begründung zu diesem WLAN-Urteil veröffentlicht, die Unklarheiten ausräumen solle.

