BGH

BGH begründet WLAN-Urteil

Am 12. Mai 2010 hat das oberste Gericht Deutschlands, der Bundesgerichtshof, ein WLAN-Urteil gefällt und im Zuge dessen festgelegt, dass Betreiber eines Funknetzes für Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Störer haften, wenn der betreffende WLAN-Anschluss nicht marktüblich abgesichert ist. Nun hat der BGH eine schriftliche Begründung zu diesem WLAN-Urteil veröffentlicht, die Unklarheiten ausräumen solle.

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Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur WLAN-Störerhaftung gefällt

Am gestrigen Mittwoch, den 12. Mai 2010, wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung in WLAN-Netzen gefällt. Auf diese Art und Weise wurde nun endlich Klarheit in Sachen WLAN-Haftung geschaffen. Dem Urteil zufolge haften die Betreiber eines drahtlosen WLAN-Netzes für alle Aktivitäten, die über diesen Anschluss erfolgen.

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WLAN-Missbrauch – BGH muss entscheiden

Wer sein heimisches Netzwerk drahtlos per WLAN betreibt, sollte unbedingt Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um dieses vor Zugriffen Unbefugter zu schützen. Viele Anwender verschlüsseln ihren Zugang nicht ausreichend, sodass sich Nachbarn und andere Personen, die sich in Reichweite befinden, problemlos in das WLAN-Netzwerk einwählen können und dieses für ihre kriminellen Machenschaften missbrauchen.

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