Wlan Rechtslage

Wie Überall im Leben gibt es auch bei Drahtlosnetzwerken rechtliche Grauzonen / Unwissenheiten.
Sätze wie:

  1. “Hat das Wlan keinen Passwortschutz, darf ich mich verbinden!” ,
  2. “Selber Schuld, wenn der kein Passwort hat” oder
  3. “Der Nachbar hat sich in mein Wlan gehackt und illegales gemacht, ich bin unschuldig!”

hört man immer öfter. Wie es jedoch tatsächlich aussieht, wissen die wenigsten.

Die Rechtslage bei Wlan

Zunächst sei gesagt, dass das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes über das Telekommunikationsgesetz geregelt wird, der Anwender muss daher bestimmte Standards bei der Sicherheit & Datenschutz aufweisen können. Die Aussage, dass jedes Wlan gemeldet werden muss, ist jedoch falsch: Gemeldet werden muss nur, wenn das Drahtlosnetzwerk entweder kommerzielle Absichten erzielt oder das Wlan frei zugänglich sein soll.
Ebenfalls falsch ist die Annahme, dass der Betreiber des Wlans unschuldig ist, sofern er nicht selber etwas Illegales gemacht hat. Kurz gesagt: Verbindet sich Ihr Nachbar mit Ihrem Netzwerk (Sie haben kein Passwort / Er hat es geknackt) und lädt illegale Daten herunter, machen sowohl Sie als auch er sich strafbar.
Als Betreiber des Netzwerks sind Sie verantwortlich für alles, was durch Ihr Netzwerk passiert. Der Nachbar selber hat sich durch das aushebeln des Schutzes strafbar gemacht bzw. das reine Verbinden zu Ihrem Netzwerk (Ohne Ihrer Einwilligung). Rechtlich gesehen sind Sie jedoch die Ansprechperson / der “Schuldige”. Dies gillt ebenfalls, wenn Sie nachweislich zum “Tatzeitpunkt” nicht zuhause waren: So wurde 2007 ein Wlan Betreiber verurteilt, der nachweislich zu besagter Zeit in einem anderen Land war. Für die Schäden musste er jedoch aufkommen.

Sollten Sie rechtliche Probleme erhalten, denken Sie nicht “War nicht ich, kann nichts dafür” und ignorieren die Anzeige. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, am besten an einen “Internet – Rechtsanwalt”. Diese haben mehr Erfahrung und sind auf solche Fälle spezialisiert.

Bitte beachten Sie, dass dies für private Heimnetzwerke & gewerbliche Drahtlosnetzwerke gilt. Sollten Sie einen Wlan Hotspot betreiben (daher absichtlich ein offenes Wlan anbieten) und dafür einen der “großen” Dienste wie FON oder FREIFUNK nutzen, sieht die Rechtslage meist anders aus. Genaueres hierzu kann Ihnen jedoch nur der Anbieter direkt sagen.

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